Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundenhinweisen
Allstar Fitness GmbH

Liebe/r Interessent/in, unser Ziel ist es, unseren Mitgliedern das bestmögliche Ambiente für das Fitnesstraining zu bieten, um eine größtmögliche Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Dafür bitten wir unsere Mitglieder um Unterstützung und Beachtung der nachfolgenden AGB und Kundeninformationen. Individualvereinbarungen und/oder Aktionen mit abweichenden Regelungen gehen diesen AGB vor.

1. Antrag und Vertragsschluss

1.1 Das Stellen des Antrags auf Mitgliedschaft stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Fitnessstudiovertrages bei uns dar. 1.2 Wir können das Angebot innerhalb von 11 Werktagen annehmen, indem wir innerhalb von 11 Werktagen eine Bestätigung des Vertrages versenden. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt. 1.3 Eine spätere Bestätigung stellt ein neues Angebot unsererseits auf Abschluss eines Fitnessstudiovertrages dar, welches das Mitglied ausdrücklich oder durch Trainingsaufnahme binnen eines Monats annehmen kann. 1.4 Vertragsbeginn ist, sofern keine andere Regelung getroffen wurde, grundsätzlich der nächste Monatserste. Bis zum Vertragsbeginn wird ein anteiliger Beitrag berechnet. Die Anmelde-/ Karten-/ Transpondergebühr fällt zusammen mit dem ggf. anteiligen Beitrag sofort an. 1.5 Vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann eine Mitgliedschaft nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer erziehungsberechtigten Person abgeschlossen werden. 1.6 Wir sind stets um ein größtmögliches Kursangebot und um Vertretung bemüht. Sollte ein Kurs ausfallen (z. B. durch Krankheit des Trainers), ersatzlos gestrichen oder durch ein anderes Angebot ersetzt werden, entsteht hierdurch kein außerordentliches Kündigungsrecht. 1.7 Die Nutzung des Wellness-Pakets (Premium-Paket) ermöglicht die Nutzung der Infrarot-Sauna, der HydroMassage, des Solariums und der Sauna im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. 1.8 Der Umfang des Wellness-Pakets (Premium-Paket) ist standortabhängig und kann sich während der Vertragslaufzeit ändern. Sollte ein Bestandteil ersatzlos entfallen, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. 1.9 Add-ons (Premium-Paket und Protein-Flatrate) sind nicht Bestandteil des regulären Mitgliedsbeitrags und müssen gesondert vergütet werden.

2. Öffnungszeiten und vorübergehende Änderungen.

Die Öffnungszeiten des Studios sowie eventuelle Änderungen (z. B. an Feiertagen, wegen Wartungsarbeiten oder aus organisatorischen Gründen) werden rechtzeitig im Studio oder online bekannt gegeben. Vorübergehende Schließungen aufgrund von Wartungsarbeiten, Renovierungen oder technisch notwendigen Maßnahmen berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung, sofern die Dauer angemessen ist und die Hauptleistung weiterhin erbracht werden kann.

3. Hausordnung

Das Mitglied verpflichtet sich, die im Studio ausgehängte Hausordnung einzuhalten. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung, sicherheitsrelevante Bestimmungen oder die Anweisungen des Personals behält sich das Studio das Recht vor, das Mitglied außerordentlich und fristlos zu kündigen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.

4. Unterstützung durch Mitglieder

Wir bitten die Mitglieder um ihre Mithilfe. Sollten im Studio wider Erwarten technische Defekte auftreten, bitten wir, dass hierüber unverzüglich informiert wird. Dem Mitglied ist es im eigenen und im Interesse aller Mitglieder untersagt, einen technischen Defekt selbst zu beheben. Sollten Gefahrenstellen gleich welcher Art oder Verschmutzungen vorgefunden werden (ob nun technischer Art oder Feuchtigkeit etc.), so bitten wir um umgehende Benachrichtigung zwecks Beseitigung. Für die Entfernung von Feuchtigkeitsstellen oder leichten Verschmutzungen durch das Mitglied selbst sind wir im Interesse aller dankbar.

5. Mitteilungspflicht

Das Mitglied verpflichtet sich, uns über Änderungen vertragsrelevanter Daten (z. B. Bankverbindung, Anschrift etc.) unverzüglich zu informieren. Wird dies vom Mitglied versäumt und entstehen uns hierdurch Mehrkosten, werden wir diese dem Mitglied gegenüber geltend machen, es sei denn das Mitglied weist nach, dass ein geringerer als der geltend gemachte oder gar kein Schaden entstanden ist.

6. Beitragszahlungen

6.1 Der Mitgliedsbeitrag wird je nach Vertrag zum 1. oder 15. eines Monats fällig und per Lastschrift eingezogen. 6.2 Rücklastschriftkosten, die das Mitglied zu vertreten hat, werden weiterberechnet.

7. Zutrittssperre bei Zahlungsverzug

7. Zutrittssperre bei Zahlungsverzug Gerät das Mitglied mit der Zahlung eines fälligen Beitrags in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung der Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der rückständigen Beträge zu verwehren. Die Verpflichtung des Mitglieds zur Zahlung der vereinbarten Beiträge bleibt während der Zutrittssperre unberührt. Sobald die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind, wird dem Mitglied der Zutritt unverzüglich wieder ermöglicht.

8. Zutrittssysteme und Videoüberwachung

8. Zutrittssysteme und Videoüberwachung Zur Sicherstellung des Zutritts und zur Wahrung der Sicherheit wird ein elektronisches Zutrittssystem verwendet. Dabei werden lediglich die zum Zutritt erforderlichen Daten verarbeitet. Die Videoüberwachung im Mitgliederbereich (ausgenommen Umkleiden) erfolgt ausschließlich zu Sicherheitszwecken. Aufnahmen werden automatisch und regelmäßig gelöscht, sofern kein sicherheitsrelevanter Vorfall vorliegt. Rechtsgrundlage, Verarbeitungszweck und Speicherdauer entsprechen den Angaben in unseren Datenschutzhinweisen.

9. Clubkarte / Armband

9.1 Das Mitglied erhält zu Beginn der Mitgliedschaft eine Clubkarte / ein Armband. Damit erhält das Mitglied Zutritt zum Studio. Führt das Mitglied seine Clubkarte / sein Armband nicht bei sich, so muss das Mitglied sich für den Einlass anderweitig ausweisen, z.B. durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. 9.2 Die Clubkarte / das Armband ist sorgfältig zu behandeln und vor Zugriff Dritter zu schützen. Die Clubkarte ist personenbezogen und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. 9.3 Bei Verlust oder Beschädigung der Clubkarte / des Armbandes hat das Mitglied uns unverzüglich zu informieren, damit wir einem Missbrauch durch Dritte vorbeugen können. 9.4 Bei vom Mitglied verschuldetem Verlust oder Beschädigung der Clubkarte / des Armbandes behalten wir uns vor, für das Ausstellen einer neuen Clubkarte / eines neuen Armbandes eine Kosten- und Aufwandspauschale zu berechnen, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass ein geringerer als der geltend gemachte oder gar kein Aufwand bzw. Schaden entstanden ist.

10. Kursorganisation

10. Kursorganisation Für Kurse kann eine vorherige Anmeldung erforderlich sein. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; ein Anspruch auf einen Platz besteht nicht. Das Studio behält sich vor, Mitglieder bei erheblicher Verspätung vom Kurs auszuschließen, um den Ablauf nicht zu stören. Kurse können aus organisatorischen Gründen verlegt, ersetzt oder gestrichen werden.

11. Nutzung durch Dritte / Gäste

11. Nutzung durch Dritte / Gäste Die Nutzung des Studios ist ausschließlich dem Mitglied persönlich gestattet. Die Mitnahme von Gästen oder Nutzung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung oder im Rahmen spezieller Angebote zulässig. Eine Weitergabe der Mitgliedschaft, Clubkarte oder des Armbandes ist untersagt.

12. Vertragsübertragung

12. Vertragsübertragung Eine Übertragung des Vertrages auf Dritte ist ausgeschlossen. Der Vertrag ist personengebunden und nicht vererbbar. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Studios; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

13. Verwahrung persönlicher Gegenstände

13.1. Das Mitglied erhält die Möglichkeit, Kleidungsstücke und persönliche Gegenstände in abschließbaren Spinden zu verwahren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Interesse des Mitglieds keine wertvollen Gegenständeverwahrt werden sollen, da ein Aufbruch durch Dritte nie ausgeschlossen werden kann. 13.2. Mit Ausnahme von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln haften wir nicht für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände eines Mitgliedes. 13.3. Die Spinde sind ausschließlich für die Dauer des jeweiligen Trainings zu verwenden. Bei Schließung des Studios nach Ablauf der Öffnungszeiten sind wir aus Hygiene- und Sicherheitsgründen berechtigt und verpflichtet, alle noch verschlossenen Spinde zu öffnen und zu räumen. Die sich im Spind befindlichen Gegenstände werden in einem solchen Fall von uns für einen Zeitraum von vier Wochen eingelagert und sodann entsorgt. 13.4. Die Spinde sind sauber zu hinterlassen. 13.5. Der gesamte Mitgliederbereich mit Ausnahme des Umkleidebereiches wird zur Sicherheit unserer Mitglieder videoüberwacht. Die Aufnahmen werden nicht dauerhaft gespeichert und sind mit dem täglichen Geschäftsschluss gelöscht. Viele Mitglieder bitten uns zudem um Videoüberwachung der Spinde. Aus Gründen der Persönlichkeitsrechte unserer Mitglieder dürfen wir dies nicht. Unser Personal sucht die entsprechenden Räumlichkeiten zu den Öffnungszeiten regelmäßig auf, aber eine absolute Sicherheit kann hierdurch nicht gewährleistet werden.

14. Haftung für Personenschäden / Trainingsrisiken

14. Haftung für Personenschäden / Trainingsrisiken Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung des Mitglieds. Für selbstverschuldete Verletzungen oder Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung der Geräte haftet das Mitglied selbst. Wir haften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15. Nutzung von Parkplätzen

15. Nutzung von Parkplätzen Stellen wir Parkplätze zur Verfügung, übernehmen wir keine Haftung bei Unfällen oder Schäden. Hiervon ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die von uns zur Verfügung gestellten Parkplätze dürfen ausschließlich für die Dauer der Studionutzung verwendet werden. Anspruch auf einen verfügbaren Parkplatz besteht nicht.

16. Ruhezeiten

16.1 Dem Mitglied wird die Möglichkeit eingeräumt, seinen Vertrag – abhängig vom Vertragsmodell – zwischen 1 und 6 Monaten im Kalenderjahr ruhend zu stellen. Bei Vertragsbeginn nach dem 01.01. wird die Ruhezeit entsprechend anteilig berechnet. Der Vertrag verlängert sich entsprechend um die Dauer der Ruhendstellung. Während dieser Pause ist lediglich eine vereinbarte Energie- und Servicepauschale zu entrichten; die monatliche Grundgebühr entfällt. 16.2 Sofern es zu Betriebsschließungen kommt, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Anordnungen als Schutzmaßnahme bei Infektionskrankheiten), pausiert der Vertrag für den Zeitraum dieser Schließung. Der Vertrag verlängert sich um den entsprechenden Zeitraum. Für das Mitglied entstehen hierdurch keine Kosten. 16.3 Monatlich kündbare Tarife beinhalten keine Ruhezeiten.

17. Kündigung

17.1 Bei einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten gelten die jeweiligen gesetzlichen Kündigungsfristen. Ist der Tarif monatlich kündbar, kann der Mitgliedsvertrag von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden, andernfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Monat. 17.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 17.3 Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmender Zeitraum ausgesetzt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend; die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Um eine Kündigung einzureichen, muss das Mitglied uns, Allstar Fitness GmbH Am Zehnthof 194 45307 Essen E-Mail: info@allstar-fitness.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu kündigen, informieren.

18. Widerrufsbelehrung

18.1 Schließen Sie einen Online-Vertrag ab, steht Ihnen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen uns Mitglieder, Allstar Fitness GmbH Am Zehnthof 194 45307 Essen E-Mail: info@allstar-fitness.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür dieses Muster verwenden: Widerrufsrecht Muster herunterladen 18.2 Folgen des Widerrufs Wird der Vertrag widerrufen, erhält das Mitglied die Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, zurück. Hat das Mitglied verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, ist es verpflichtet, die bereits in Anspruch genommenen Leistungen anteilig zu bezahlen, also z.B. für die Tage, an denen das Mitglied das Fitnessstudio genutzt hat. Das Mitglied kann die Nutzung der Dienstleistung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs einstellen.

19. Foto- und Videoaufnahmen

19. Foto- und Videoaufnahmen Das Anfertigen von Foto- oder Videoaufnahmen anderer Mitglieder oder Mitarbeitender ist aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes strikt untersagt. Eigene Aufnahmen sind nur gestattet, wenn keine anderen Personen erkennbar sind. Die Veröffentlichung von Aufnahmen, die im Studio entstanden sind, darf ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Studios erfolgen.

20. Nutzung durch Minderjährige

Mitglieder unter 18 Jahren dürfen das Studio nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nutzen und nur mit Begleitung oder schriftlicher Einwilligung. Das Studio kann einzelne Bereiche oder Geräte einschränken.

21. Wechselbonus/Studiowechsler

21. Wechselbonus/Studiowechsler Wir freuen uns über Wettbewerb und scheuen keinen Vergleich. Mitglieder aus anderen Studios sind uns immer willkommen. Weist ihr uns bis zum Vertragsabschluss nach, dass ihr von einem anderen Fitnessstudio zu uns gekommen seid und dort noch für eine Restvertragslaufzeit verpflichtet seid, erhaltet ihr, bei Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von 12 Monaten und länger, von uns einen Bonus in Form von beitragsfreien Monaten (maximal 6 Monate je nach Vertragsmodell) entsprechend eurer Restvertragslaufzeit im anderen Studio. Die Beitragsfreiheit bezieht sich ausschließlich auf die Monatsgrundgebühr, nicht auf ggf. anfallende Anmelde-, Karten- oder Transpondergebühren sowie die Service- und Energiepauschale. Zusatzleistungen sind hiervon nicht umfasst, es sei denn, es wurde individuell etwas anderes vereinbart oder ihr habt an einer entsprechenden Aktion teilgenommen.

22. Streitbeilegung

22. Streitbeilegung Für allgemeine Verbraucherprobleme ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. zuständig, welche ihr unter https://www.verbraucher-schlichter. de oder unter folgender Adresse erreichen könnt: Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein. Wir weisen darauf hin, dass wir zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet sind.

23. Datenschutzhinweis

23. Datenschutzhinweis Wir nehmen den Schutz von personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ernst und informieren das Mitglied auf unserer Homepage oder im Studio, wie wir dessen Daten verarbeiten und welche Ansprüche und Rechte ihm nach den aktuellen datenschutzrechtlichen Regelungen zustehen. Solche Daten werden stets im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Die vom Mitglied mitgeteilten Daten werden nach Vertragsschluss lediglich zur Erfüllung und Abwicklung des Fitnessstudiovertrages verwendet. Bei Abschluss eines Vertrages behalten wir uns vor eine Identitäts- und Bonitätsprüfung durchzuführen. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht. Im Falle von Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die Sache einem unserer Inkassodienstleister und/oder einer Anwaltskanzlei zu übergeben.
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