Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundenhinweisen
Allstar Fitness GmbH
Liebe/r Interessent/in,
unser Ziel ist es, unseren Mitgliedern das bestmögliche Ambiente für das Fitnesstraining zu bieten, um eine größtmögliche Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Dafür bitten wir unsere Mitglieder um Unterstützung und Beachtung der nachfolgenden AGB und Kundeninformationen. Individualvereinbarungen und/oder Aktionen mit abweichenden Regelungen gehen diesen AGB vor.
1. Antrag und Vertragsschluss
1.1 Das Stellen des Antrags auf Mitgliedschaft stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Fitnessstudiovertrages bei uns dar.
1.2 Wir können das Angebot innerhalb von 11 Werktagen annehmen, indem wir innerhalb von 11Werktagen eine Bestätigung des Vertrages versenden. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.
1.3 Eine spätere Bestätigung stellt ein neues Angebot unsererseits auf Abschluss eines Fitnessstudiovertrages dar, welches das Mitglied ausdrücklich oder durch Trainingsaufnahme binnen eines Monats annehmen kann.
1.4 Vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann eine Mitgliedschaft nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer erziehungsberechtigten Person abgeschlossen werden. Aus Sicherheitsund Gesundheitsgründen können Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres kein Mitglied werden, wenn sie kein entsprechendes Sporttauglichkeitsattest vorlegen.
1.5 Wir sind stets um ein größtmögliches Kursangebot und um Vertretung bemüht. Wenn ein Kurs ausfallen muss (Krankheit des Trainers etc.), wir einen Kurs ersatzlos streichen sollten oder durch ein neues Angebot ersetzen, entsteht dadurch kein außerordentliches Kündigungsrecht.
1.6 Die Nutzung des Wellness-Pakets ermöglicht die Nutzung der Infrarot-Sauna, der HydroMassage, des Solariums und der Sauna im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Sie kann erfolgen, wenn das Gerät frei verfügbar ist und nicht bereits durch ein anderes Mitglied genutzt wird.
1.7 Der Umfang des Wellness-Pakets ist vom jeweiligen Standortangebot abhängig und kann sich ggf. in seinen Bestandteilen während der Vertragslaufzeit ändern. Sollte ein Bestandteil ersatzlos gestrichen werden, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.
2. Hausordnung
Für ein gutes Miteinander und für eure Sicherheit im Fitnessstudio sind gewisse Regeln unerlässlich. Das Mitglied verpflichtet sich, die jeweils geltende Hausordnung zu beachten und einzuhalten. Die jeweils aktuelle Fassung der Hausordnung befindet sich sichtbar aufgehängt und wird dem Interessenten auf Nachfrage/bei Abgabe des Antrages auf Mitgliedschaft oder dessen Bestätigung überlassen. Die Kleiderordnung ist zu beachten.
3. Unterstützung durch Mitglieder
Wir bitten die Mitglieder um ihre Mithilfe. Sollten im Studio wider Erwarten technische Defekte auftreten, bitten wir, dass ihr hierüber unverzüglich informiert. Dem Mitglied ist es im eigenen und im Interesse aller Mitglieder untersagt, einen technischen Defekt selbst zu beheben. Sollten Gefahrenstellen gleich welcher Art oder Verschmutzungen vorgefunden werden (ob nun technischer Art oder Feuchtigkeit etc.), so bitten wir um umgehende Benachrichtigung zwecks
Beseitigung. Für die Entfernung von Feuchtigkeitsstellen oder leichten Verschmutzungen durch das Mitglied selbst, sind wir im Interesse aller dankbar.
4. Beitragszahlungen
4.1 Der Mitgliedsbeitrag ist je nach Vertrag zum Ersten oder Fünfzehnten des jeweiligen Kalendermonats fällig und wird gemäß des vom Mitglied erteilten Lastschriftmandats bis zum Fünften bzw. Zwanzigsten des jeweiligen Kalendermonats vom Konto des Mitglieds abgebucht.
4.2 Für vom Mitglied verschuldete Rückbuchungen werden wir dem Mitglied die uns entstandenen Mehrkosten berechnen.
5. Mitteilungspflicht
Das Mitglied verpflichtet sich, uns über Änderungen vertragsrelevanter Daten (z. B. Bankverbindung, Anschrift etc.) unverzüglich zu informieren. Wird dies vom Mitglied versäumt und entstehen uns hierdurch Mehrkosten, werden wir diese dem Mitglied gegenüber geltend machen, es sei denn das Mitglied weist nach, dass ein geringerer als der geltend gemachte oder gar kein Schaden entstanden ist.
6. Clubkarte /Armband
6.1 Das Mitglied erhält zu Beginn der Mitgliedschaft eine Clubkarte / ein Armband. Damit erhält das Mitglied Zutritt zum Studio. Führt das Mitglied seine Clubkarte / sein Armband nicht bei sich, so muss das Mitglied sich für den Einlass anderweitig ausweisen, z.B. durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises.
6.2 Die Clubkarte / das Armband ist sorgfältig zu behandeln und vor ZugriƯ Dritter zu schützen. Die Clubkarte ist personenbezogen und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
6.3 Bei Verlust oder Beschädigung der Clubkarte / des Armbandes hat das Mitglied uns unverzüglich zu informieren, damit wir einem Missbrauch durch Dritte vorbeugen können.
6.4 Bei vom Mitglied verschuldetem Verlust oder Beschädigung der Clubkarte / des Armbandes behalten wir uns vor, für das Ausstellen einer neuen Clubkarte / eines neuen Armbandes eine Kosten- und Aufwandspauschale zu berechnen, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass ein geringerer als der geltend gemachte oder gar kein Aufwand bzw. Schaden entstanden ist.
7. Verwahrung persönlicher Gegenstände
7.1 Das Mitglied erhält die Möglichkeit, Kleidungsstücke und persönliche Gegenstände in abschließbaren Spinden zu verwahren.
7.2 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Interesse des Mitglieds keine wertvollen Gegenstände verwahrt werden sollen, da ein Aufbruch durch Dritte nie ausgeschlossen werden kann.
7.3 Mit Ausnahme von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln haften wir nicht für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände eines Mitgliedes.
7.4 Die Spinde sind ausschließlich für die Dauer des jeweiligen Trainings zu verwenden. Bei Schließung des Studios nach Ablauf der ÖƯnungszeiten sind wir aus Hygiene- und Sicherheitsgründen berechtigt und verpflichtet, alle noch verschlossenen Spinde zu öƯnen und zu räumen. Die sich im Spind befindlichen Gegenstände werden in einem solchen Fall von uns für einen Zeitraum von vier Wochen eingelagert und sodann entsorgt. Wertsachen werden an
das örtliche Fundbüro übergeben.
7.5 Die Spinde sind sauber zu hinterlassen.
7.6 Der gesamte Mitgliederbereich mit Ausnahme des Umkleidebereiches wird zur Sicherheit unserer Mitglieder videoüberwacht. Die Aufnahmen werden nicht dauerhaft gespeichert und sind mit dem täglichen Geschäftsschluss gelöscht. Viele Mitglieder bitten uns zudem um Videoüberwachung der Spinde. Aus Gründen der Persönlichkeitsrechte unserer Mitglieder dürfen wir dies nicht. Unser Personal sucht die entsprechenden Räumlichkeiten zu den ÖƯnungszeiten regelmäßig auf, aber eine absolute Sicherheit kann hierdurch nicht gewährleistet werden.
8. Nutzung von Parkplätzen
Stellen wir Parkplätze zur Verfügung, übernehmen wir keine Haftung bei Unfällen oder Schäden. Hiervon ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die von uns zur Verfügung gestellten Parkplätze dürfen ausschließlich für die Dauer der
Studionutzung verwendet werden. Anspruch auf einen verfügbaren Parkplatz besteht nicht.
9. Kündigung
9.1 Bei einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten gelten die jeweiligen gesetzlichen Kündigungsfristen. Ist der Tarif monatlich kündbar, kann der Mitgliedsvertrag von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden, andernfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Monat. 9.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.3 Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, d. h. die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt
hiervon unberührt.
9.4 Dem Mitglied wird zudem die Möglichkeit eingeräumt, seinen Vertrag abhängig vom Vertragsmodell für 2 / 4 / 6 Monate im Kalenderjahr ruhend zu stellen. Der Vertrag verlängert sich entsprechend um die Dauer der Ruhendstellung. Während einer solchen Pause hat das Mitglied lediglich die reguläre Energie- und Servicepauschale zu entrichten, ist eine solche vereinbart. Die monatliche Grundgebühr entfällt. 9.5 Sofern es zu Betriebsschließungen kommt, die wir nicht zu vertreten haben (wie z.B. bei behördlichen / gesetzlichen Anordnungen als Schutzmaßnahme wegen Infektionskrankheiten), pausiert der Vertrag für den Zeitraum dieser Schließung. Der Vertrag verlängert sich dann um diesen entsprechenden Zeitraum. Für das Mitglied entstehen hierdurch keine Kosten.
10. Wechselbonus Wir freuen uns über Wettbewerb und scheuen keinen Vergleich. Mitglieder aus anderen Studios sind uns immer willkommen. Weist ihr uns bis zum Vertragsabschluss nach, dass ihr von einem anderen Fitnessstudio zu uns gekommen seid und dort noch für eine Restvertragslaufzeit verpflichtet seid, erhaltet ihr, bei Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von 12 Monaten und länger, von uns einen Bonus in Form von beitragsfreien Monaten (maximal 3 Monate) entsprechend eurer Restvertragslaufzeit im anderen Studio. Die Beitragsfreiheit bezieht sich ausschließlich auf die Monatsgrundgebühr. Zusatzleistungen sind hiervon nicht umfasst, es sei denn, es wurde individuell etwas anderes vereinbart oder ihr habt an einer entsprechenden
Aktion teilgenommen.
11. Streitbeilegung
Für allgemeine Verbraucherprobleme ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. zuständig, welche ihr unter https://www.verbraucher-schlichter. de oder unter folgender Adresse erreichen könnt: Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein. Wir weisen darauf hin, dass wir zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet sind
12. Datenschutzhinweis
Wir nehmen den Schutz von personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ernst und informieren das Mitglied auf unserer Homepage oder im Studio wie wir dessen Daten verarbeiten und welche Ansprüche und Rechte ihm nach den aktuellen datenschutzrechtlichen Regelungen zustehen. Solche Daten werden stets im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Die vom Mitglied mitgeteilten Daten werden nach Vertragsschluss lediglich zur Erfüllung und Abwicklung des Fitnessstudiovertrages verwendet. Bei Abschluss eines Vertrages behalten wir uns vor eine Identitäts- und Bonitätsprüfung
durchzuführen. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht. Im Falle von Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die Sache einem unserer Inkassodienstleister und/oder einer Anwaltskanzlei zu übergeben.